Stationäre Pflege: Langzeitpflege
Wir wissen aus Erfahrung, dass es ganz unterschiedliche Gründe gibt, warum die Versorgung eines Pflegebedürftigen zu Hause nicht mehr gewährleistet ist. Möglicherweise können wir das derzeitige Zuhause nicht ganz ersetzen. Das Ziel unserer Dienst- und Lebensgemeinschaft wird es aber immer sein, Ihren lieben Angehörigen ein neues Zuhause anzubieten. Das Hausgemeinschaftskonzept ist dafür optimal geeignet.
Sie sind ganz herzlich eingeladen, möglichst mit Ihren Angehörigen unsere Atmosphäre kennenzulernen.
Zuschüsse der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege monatlich pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen:
- bei Pflegegrad 1: 125 Euro
- bei Pflegegrad 2: 770 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Einen guten Überblick über zugelassene Pflegeheime geben zum Beispiel die Leistungs und Preisvergleichslisten, die die Pflegekassen auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung stellen; sie sind auch im Internet abrufbar.
Eigenanteil
In vielen Fällen reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken. Dann ist von der pflegebedürftigen Person ein Eigenanteil zu zahlen. Dieser ist vor dem 1. Januar 2017 mit zunehmender Pflegebedürftigkeit überproportional gestiegen. Pflegebedürftige mit höherer Pflegestufe mussten also mehr zuzahlen als Pflegebedürftige mit niedrigerer Pflegestufe. Das führte dazu, dass sich Pflegebedürftige aus Furcht vor einem höheren Eigenanteil oft gegen eine Neubegutachtung wehrten, obwohl sie mehr Pflege bräuchten. Dem schafft eine Neuregelung Abhilfe.
Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung nun ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5. Das heißt, Betroffene im Pflegegrad 5 zahlen für die Pflege genauso viel zu wie Betroffene im Pflegegrad 2. Der Eigenanteil unterscheidet sich nur noch von Einrichtung zu Einrichtung.
Weitere Kosten
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen stets weitere Kosten an: Hierzu zählen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung. Auch müssen Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten übernehmen.
Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können. Wenn die Heimbewohnerin oder der Heimbewohner zudem besondere Komfort- oder Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, muss sie beziehungsweise er diese ebenfalls privat bezahlen.
Geeignete Einrichtungen



St. Martinus Bramsche
- Hermann-Bohne Straße 24
- 49565 Bramsche
- Tel. 05461/94592-0

St. Elisabeth-Stift Neuenkirchen
- Lindenstraße 8-10
- 49586 Neuenkirchen
- Tel. 05465/9209-0



