Meldung nach dem HinSchG
Hinweisgeberschutzgesetz: Verstöße sicher und vertraulich melden
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Menschen, die Missstände oder Rechtsverstöße in einem Unternehmen melden (sogenannte Whistleblower). Es sorgt dafür, dass Sie solche Hinweise einfach und ohne Angst vor beruflichen Nachteilen oder Repressalien geben können. Durch Ihre Hinweise können Fehlverhalten und Regelverstöße frühzeitig aufgedeckt, untersucht und gestoppt werden. Das hilft dabei, ein fairem und sicheres Arbeitsumfeld für alle zu erhalten.
Für die Caritas Nordkreis Pflege GmbH und die CNP Nordkreis Service gGmbH haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet.
Alle Beschäftigten unserer Unternehmen können sich vertraulich an diese Stelle wenden, um Verstöße oder Bedenken sicher zu melden.
Wer kann eine Meldung abgeben?
Als hinweisgebende Person können alle Personen auftreten, die in einem beruflichen Zusammenhang mit unserem Unternehmen stehen oder standen. Dazu gehören unter anderem Arbeitnehmende, ehemals Beschäftigte, Auszubildende, Praktikant*innen, ehrenamtlich Tätige sowie weitere Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit unserem Unternehmen in Kontakt stehen.
Wo kann eine Meldung abgegeben werden?
Sie können einen Hinweis über das Meldeformular, per E-Mail, telefonisch oder per Post an unsere interne Meldestelle übermitteln. Wenn Sie Ihren Hinweis per Post senden, kennzeichnen Sie den Brief bitte mit dem Vermerk „Vertraulich“. So kann die Vertraulichkeit besser gewahrt werden.
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren möchten und Ihre Identität zusätzlich schützen wollen, können Sie dafür eine private E-Mail-Adresse unter einem fiktiven Namen verwenden.
Ein persönliches Gespräch ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können sich alternativ auch an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz wenden.
Sie können Ihren Hinweis auch anonym abgeben. Bitte beachten Sie, dass das gesetzlich vorgesehene Verfahren bei anonymen Meldungen nicht vollständig umgesetzt werden kann, da gegebenenfalls notwendige Rückfragen nicht möglich sind. Anonyme Hinweise werden dennoch bearbeitet, soweit dies ohne Rückfragen möglich ist.
Kontaktdaten der internen Meldestelle
Caritas Nordkreis Pflege GmbH
Lena Lohmann
Bramscher Straße 24
49593 Bersenbrück
Telefon: 05439 9484-416
E-Mail: hinweisgeberschutz@nordkreis-pflege.de
Welche Verstöße können gemeldet werden?
Über das Hinweisgebersystem können Sie Informationen, konkrete Anhaltspunkte oder den Verdacht melden, dass Mitarbeitende der Caritas Nordkreis Pflege GmbH oder der CNP Nordkreis Service gGmbH gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die Werte und Grundsätze unserer Unternehmen verstoßen.
Dazu gehören unter anderem Verstöße in folgenden Bereichen:
- Umweltrecht
- Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sicherheit sowie zum Schutz von Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen
- Bestechung, Korruption und Geldwäsche
- Wettbewerbsrecht
- Finanzkriminalität
- Diebstahl, Betrug und Unterschlagung
- Belästigung und Diskriminierung
- Datenschutz
- sonstige straf- oder bußgeldbewehrte Rechtsverstöße
Das Hinweisgebersystem ist nicht für allgemeine Beschwerden, Lob, Anregungen oder Kritik vorgesehen. Nutze dafür bitte das Formular „Lob, Anregungen & Kritik“.
Wie läuft das Meldeverfahren ab?
Wenn Ihr Hinweis in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt und sich auf einen Vorfall im beruflichen Zusammenhang bezieht, können Sie ihn über einen von Ihnen gewählten Meldeweg an unsere interne Meldestelle übermitteln.
Beschreiben Sie den Sachverhalt bitte so konkret und nachvollziehbar wie möglich. Je genauer die Angaben sind, desto besser kann der Hinweis geprüft werden.
Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie spätestens sieben Tage nach Eingang des Hinweises eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von drei Monaten informieren wir Sie über bereits ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen.
Die interne Meldestelle prüft zunächst, ob der Hinweis unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt. Falls für die Bearbeitung weitere Informationen benötigt werden und Ihre Kontaktdaten vorliegen, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Anschließend wird der gemeldete Sachverhalt auf seine Plausibilität und Stichhaltigkeit geprüft. Je nach Ergebnis können unterschiedliche Folgemaßnahmen eingeleitet werden. Dazu gehören beispielsweise interne Untersuchungen, die Weiterleitung an eine zuständige Stelle oder der Abschluss des Verfahrens, wenn sich der Sachverhalt nicht ausreichend belegen lässt.
Wie wird der Whistleblower geschützt?
Alle Meldewege sind so gestaltet, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt werden. Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Dokumentation einer Meldung wird entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und nach drei Jahren gelöscht.
Ihre Identität wird ohne deine Zustimmung grundsätzlich nicht weitergegeben. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies gesetzlich zulässig oder erforderlich ist, zum Beispiel an die Mitarbeitenden, die mit der Bearbeitung der Meldung beauftragt sind oder diese dabei unterstützen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung einen berechtigten Grund zu der Annahme hatten, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß waren, sind Sie durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Ihnen dürfen daraus keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstehen – auch dann nicht, wenn sich der Verdacht später als unbegründet herausstellt.
Bitte beachten Sie: Das absichtliche oder grob fahrlässige Melden oder Offenlegen falscher Informationen ist verboten. In diesen Fällen kann eine Verpflichtung zum Schadensersatz bestehen.