Unsere Benefits
Tarifliche Vergütung
Unsere Mitarbeitenden, die einen Arbeitsvertrag nach den Richtlinien für Arbeitsverträge in Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) haben, werden entsprechend den AVR vergütet. Zusätzlich erhalten sie Jahressonderzahlungen und Beihilfen. Unsere aktuellen Faktenblätter geben einen transparenten Überblick über die Tarifstruktur in der Pflege und zeigen, wie hoch die Vergütung für Pflegehelfende, examinierte Pflegefachkräfte und Pflegedienstleitende bei uns ausfällt.
Betreuungskraft bei der Caritas
PflegehelferIn in der Altenpflege
PflegehelferIn in der Altenpflege mit einjahriger Ausbildung
Examinierte Pflegefachkraft in der Altenhilfe
Kirchliche Zusatzversorgung
Unsere Mitarbeitenden deren Dienstverhältnis der AVR unterliegen, haben einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK). Damit erhalten sie im Ruhestand zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Betriebsrente und können so frühzeitig für ihre finanzielle Absicherung im Alter vorsorgen.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie hoch die monatliche Betriebsrente für Teilzeitbeschäftigte ausfallen kann. Grundlage der Berechnung sind ein Rentenbeginn mit 67 Jahren sowie die Mitversicherung des Risikos der Erwerbsminderung und einer Hinterbliebenenversorgung:
- Eintrittsalter 25 Jahre, Bruttoeinkommen 25.000 €: 485 € monatliche Betriebsrente
- Eintrittsalter 35 Jahre, Bruttoeinkommen 40.000 €: 498 € monatliche Betriebsrente
Den Modellrechnungen liegen eine jährliche Verzinsung von 3,25 % in der Ansparphase und 5,25 % ab Beginn der Rentenzahlung zugrunde. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Verzinsung von etwa 4 %. Mögliche Überschüsse können die Betriebsrente zusätzlich erhöhen. Um eine verlässliche Planung zu ermöglichen, wurden diese in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt.
Die genannten Beträge basieren auf den heute geltenden tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen. Zukünftige Änderungen können die Höhe der Betriebsrente beeinflussen. Ab Rentenbeginn wird die Betriebsrente jedes Jahr zum 1. Juli um 1 % erhöht.
Weitere Informationen unter: www.kzvk.de
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden liegen uns besonders am Herzen. Deshalb sind wir Mitglied bei Hansefit und bieten unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, mit einem monatlichen Eigenanteil von 25,00 € ein umfangreiches Netzwerk an Fitness- und Gesundheitseinrichtungen zu nutzen. So können unsere Mitarbeitenden flexibel aktiv bleiben und etwas für ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden tun.
Weitere Informationen auf der Homepage unseres Partners: www.hansefit.de
Dienstfahrrad
Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Leasingvereinbarung durch Bruttoentgeltumwandlung ein Fahrrad oder E-Bike zu leasen. So können sie unkompliziert und flexibel von den Vorteilen des Fahrradleasings profitieren. Dabei besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Fahrräder oder E-Bikes zu leasen.
Weitere Informationen auf der Homepage unseres Partners: www.businessbike.de
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Familienfreundlichkeit wird bei uns großgeschrieben. Ob unsere Mitarbeitenden Kinder betreuen oder Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige übernehmen – gemeinsam entwickeln wir flexible Lösungen, die eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Wir sind Mitglied bei „Frau und Betrieb e. V.“ und im „Familienbündnis Osnabrück“. Zudem sind wir als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Es ist uns wichtig, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kontinuierlich weiterzuentwickeln und unsere Mitarbeitenden dabei bestmöglich zu unterstützen.
NEU: Kooperation mit „Fit für den Start … und das Baby kann kommen“
Als Kooperationspartner von „Fit für den Start … und das Baby kann kommen“ unterstützen wir werdende Eltern in unserem Team mit einem Gutschein für ein Familienvorbereitungstraining. Nach Vorlage der Schwangerschaftsbescheinigung erhalten Mitarbeitende einen Gutschein für ein praxisnahes Training mit wichtigen Informationen rund um die Geburt, Elterngeld, Elternzeit und Angebote für junge Familien. Die Teilnahme ist für unsere Mitarbeitenden kostenlos – die Kosten übernehmen wir.
Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fit-fuer-den-start.de
Zuschuss im Krankheitsfall
Auch in schwierigen Zeiten sind wir für unsere Mitarbeitenden da. Für Mitarbeitende, die nach den AVR beschäftigt sind, bieten wir auch bei längerer Krankheit zusätzliche finanzielle Unterstützung. Ab der siebten Woche erhalten sie einen Zuschuss zum Krankengeld. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung.
Geburtsbeihilfe
Bei der Geburt eines Kindes erhalten unsere Mitarbeitenden auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von 358,00 €. Die Geburtsbeihilfe gilt auch bei der Adoption eines Kindes, das zum Zeitpunkt der Aufnahme das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Besondere Lebenslage
Wir arbeiten eng mit verschiedenen Beratungs- und Betreuungsstellen sowie mit anonymen Soforthilfen zusammen. Wenn unsere Mitarbeitenden in besonderen Lebenssituationen Unterstützung benötigen, stehen ihnen unsere Partnerorganisationen vertraulich und unkompliziert zur Seite. Damit möchten wir unsere Mitarbeitenden auch in schwierigen Zeiten bestmöglich unterstützen und ihnen verlässliche Hilfe bieten.
Moderner Arbeitsplatz
Wir legen großen Wert auf moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze, die unsere Mitarbeitenden im Arbeitsalltag bestmöglich unterstützen. Dazu gehören unter anderem die digitale Dokumentation per iPad, höhenverstellbare Schreibtische, Laptops in der Verwaltung, Homeoffice-Möglichkeiten sowie eine elektronische Zeiterfassung. Mit modernen Technologien schaffen wir ein Arbeitsumfeld, das Effizienz, Ergonomie und Flexibilität miteinander verbindet.
Dienstbefreiung
Es gibt Anlässe, bei denen unsere MitarbeiterInnen unter Fortzahlung der Dienstbezüge von der Arbeit freigestellt werden können. Schau‘ Dir die Anlässe an:
- Umzug aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen an einen anderen Ort: 1 Arbeitstag
- Niederkunft der Ehefrau, der Lebenspartnerin oder der Lebensgefährtin: 1 Arbeitstag
- Tod des Ehepartners, des Lebenspartners, des Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils: 2 Arbeitstage
- Kirchliche Eheschließung: 1 Arbeitstag
- Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes: 1 Arbeitstag
- Kirchliche Eheschließung eines Kindes: 1 Arbeitstag
- Schwere Erkrankung, insgesamt max. 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- eines Angehörigen, der im selben Haushalt lebt: 1 Arbeitstag pro Kalenderjahr
- eines Kindes unter 14 Jahren: max. 4 Arbeitstage pro Kalenderjahr zusätzlich zu den 10 freien Tagen, die Dir für jedes Kind unter 12 Jahren von Deiner Krankenkasse zustehen
- einer Betreuungsperson eines Kindes unter 8 Jahren: max. 4 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Ärztliche Behandlung unter Vorlage einer ärztl. Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung während der Arbeitszeit
Jahressonderzahlung
Unsere Mitarbeitenden in der Pflege, die nach den AVR beschäftigt sind, erhalten zusätzlich eine Jahressonderzahlung. Sie ersetzt das frühere Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Höhe der Jahressonderzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen, das in den Monaten Juli, August und September desselben Jahres gezahlt wurde, sowie nach der individuellen Vergütungsgruppe.
Die Jahressonderzahlung wird gemeinsam mit dem Novembergehalt ausgezahlt.
Jubiläumszuwendung
Wir würdigen die langjährige Verbundenheit und das Engagement unserer Mitarbeitenden. Für Mitarbeitende, die nach den AVR beschäftigt sind, gibt es bei einer Dienst- beziehungsweise Beschäftigungszeit von 25, 40 oder 50 Jahren eine Jubiläumszuwendung, die sich anteilig nach dem jeweiligen Stellenumfang richtet:
- 25 Jahre Dienstjubiläum: 613,55 €
- 40 Jahre Dienstjubiläum: 1.022,58 €
- 50 Jahre Dienstjubiläum: 1.227,10 €
Darüber hinaus feiern wir unsere Dienstjubiläen regelmäßig gemeinsam mit unseren Jubilarinnen und Jubilaren im Rahmen einer persönlichen Jubiläumsfeier. Denn langjährige Verbundenheit und Engagement verdienen besondere Anerkennung.
Entgeltumwandlung
Wir bieten unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit, mit einer Entgeltumwandlung zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwendet.
Der umgewandelte Betrag ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Entgeltumwandlung ist über die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) möglich und bietet unseren Mitarbeitenden damit eine weitere Möglichkeit, ihre finanzielle Absicherung im Ruhestand zu stärken.
Schwerbehindertenvertretung
Wir möchten, dass sich alle unsere Mitarbeitenden bei uns gut aufgehoben und unterstützt fühlen. Die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung sind uns daher besonders wichtig. Unsere Schwerbehindertenvertretung steht Mitarbeitenden, die nach den AVR beschäftigt sind, bei Fragen und Anliegen unterstützend zur Seite und setzt sich für ihre Interessen ein. Dabei wird sie von der Mitarbeitervertretung (MAV) unterstützt.
Mehrurlaubstage
Gesetzlicher Mindesturlaub war gestern – unsere Mitarbeitenden profitieren von zusätzlichen Urlaubstagen.
Bei einer 5-Tage-Woche erhalten sie 30 Urlaubstage pro Jahr.
Damit möchten wir unseren Mitarbeitenden zusätzliche Erholungszeit ermöglichen und zu einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beitragen.
Vergünstigte Preise
Unsere Mitarbeitenden profitieren von attraktiven Vergünstigungen und exklusiven Angeboten. Über eine Einkaufsplattform können sie Rahmenverträge für private Zwecke nutzen und dadurch von vergünstigten Preisen bei mehr als 800 Marken profitieren. Zusätzlich erhalten unsere Mitarbeitenden Rabatte bei verschiedenen Veranstaltungen, beispielsweise bei Konzerten, Freizeitparks und weiteren Freizeitangeboten.
Vermögenswirksame Leistungen
Auch bei der finanziellen Vorsorge unterstützen wir unsere Mitarbeitenden: Wer bei uns nach den AVR beschäftigt ist, erhält jeden Monat vermögenswirksame Leistungen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt der monatliche Zuschuss 6,65 €. So leisten wir einen kleinen Beitrag zum Aufbau von Vermögen und zur finanziellen Vorsorge.
Zusatzurlaub
Unsere Mitarbeitenden, die im Schichtdienst tätig sind, erhalten zusätzlich zu ihrem regulären Urlaub weitere Urlaubstage. Dies gilt für Mitarbeitende in Wechselschichtarbeit, Nachtarbeit oder Schichtarbeit.
Mitarbeitende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können durch ihre Tätigkeit in Schicht- oder Wechselschichtarbeit zusätzlich einen weiteren Urlaubstag erhalten. Damit schaffen wir einen zusätzlichen Ausgleich für die besonderen Anforderungen der Schichtarbeit.
Sterbegeld
In schweren Zeiten möchten wir die Angehörigen unserer Mitarbeitenden nicht allein lassen. Für Mitarbeitende, die nach den AVR beschäftigt sind, erhalten die hinterbliebenen Ehepartner oder Kinder im Todesfall ein Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die verbleibenden Kalendertage des Sterbemonats sowie für zwei weitere volle Monate.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auf Antrag auch andere Angehörige das Sterbegeld erhalten. Damit möchten wir die Hinterbliebenen unserer Mitarbeitenden in dieser schweren Zeit auch finanziell unterstützen.
Erfahrungsberichte von unseren Mitarbeitenden
Hast Du noch Fragen?
Ruf uns gerne an - Wir helfen Dir weiter!
Unsere Ansprechpartnerin Frau Katharina Grass erreichst Du unter 05439 / 9484-410. Du kannst uns auch gerne bei WhatsApp schreiben.
Oder schick uns eine E-Mail an personalabteilung@nordkreis-pflege.de – wir freuen uns auf Deine Nachricht!